Immobilienkaufleute
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Das Berufsbild der Immobilienkaufleute
Immobilienaufmann /-frau ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Absatzwirtschaft und Kundenberatung, zugeordnet.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Aufgaben und Tätigkeiten
Als Immobilienkauffrau / -kaufmann übernehmen sie eine Vielzahl rund um die gewerblich oder zu Wohnzwecken genutzte Immobilie. Dabei sind sie in aller Regel nicht Eigentümer der Grundstücke oder der Gebäude sondern sie übernehmen verschiedenste Dienstleistungen für deren Eigentümer oder den Nutzer.
- Zum Beispiel vermitteln sie Immobilien und die Vermietung und den Verkauf von bebauten oder unbebauten Grundstücken.
- Außerdem planen und betreuen sie Bau-, Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben.
- Gegebenenfalls verwalten und bewirtschaften sie Immobilien für die Eigentümer.
- Vor Ort besichtigen sie die Objekte und führen mit ihren Kunden Beratungsgespräche und Kauf- oder Verkaufsverhandlungen.
- Immobilienkaufleute kalkulieren Angebote und schließen Verträge ab.
- Außerdem erarbeiten sie Finanzierungsmöglichkeiten.
- Sie wickeln den Zahlungsverkehr ab und führen die Buchhaltung.
- Darüber hinaus erledigen sie allgemeine Büro- und Verwaltungstätigkeiten.
- Sie arbeiten in der Wohnungs- und Immobilienbranche, z.B. bei Immobilienmaklern und Wohnungsbauunternehmen.
- Sie sind sowohl im Büro als auch direkt vor Ort beim Kunden tätig.
Die Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise
- wie moderne Informations- und Kommunikationssysteme bedient werden
- welche Maßnahmen für Planung und Marketing zum Einsatz kommen
- wie Werbemaßnahmen zielgruppenorientiert durchgeführt werden
- wie man Angebotsunterlagen aufbereitet und Objekte anbietet
- wie man Texte für Vermietungsanzeigen erstellt
- wie Mietverträge erfolgreich vermittelt und abgeschlossen werden
- wie Betriebskosten ermittelt und mit dem Mieter abgerechnet werden
- wie man Mietpreisveränderungen berech-net und ihre Durchsetzbarkeit prüft
- worauf bei der Bearbeitung von Reparaturmeldungen zu achten ist und wie man erforderliche Aufträge vorbereitet
- wie man Informationen über Immobilien aus dem Grundbuch und dem Liegenschaftskataster auswertet
- wie man Rechnungen aufgrund von Wartungs- und Instandhaltungsaufträgen prüft und anweist
- wie man den Zahlungsverkehr vornimmt, Kassen führt und Rechnungen erstellt
- welche vorbereitenden Arbeiten für die Buchführung durchzuführen sind und wie Bu-chungen gemäß Kontenplan vorgenommen werden
- wie man Objektaufträge akquiriert
- wie man Grundstückskaufverträge vorbereitet
- wie man Grundstücke nach Lage, Beschaffen-heit und Nutzungsmöglichkeit beurteilt
- wie man Kaufinteressenten individuell berät und Verkäufe abwickelt
- welche Aufgaben bei einer Baudurchführung anfallen
- welche Finanzierungsinstrumente zur Objektfinanzierung unterschieden werden
Wenn Sie es genauer wissen wollen:
Verordnung über die Ausbildung zum/zur Immobilienkaufmann/-frau
Der Unterricht
Der Unterricht in den Klassen der Teilzeitberufsschule findet zum einen in den allgemeinbildenden Fächern, zum anderen in den berufsspezifischen Lernfeldern statt.
Insgesamt sind 36 Wochenstunden für den Unterricht vorgesehen. Davon werden in der Grundstufe 18 (bzw. 16) Stunden an zwei Berufsschultagen erteilt, in den Fachstufen findet der Berufsschulunterricht an einem Tag in der Woche mit 9 (bzw. 8) Unterrichtsstunden statt.
Auszubildende mit einer Ausbildungszeitverkürzung auf zwei Jahre beginnen die Ausbildung ebenfalls in der Grundstufe. Im 2. Umschulungs- oder Ausbildungsjahr werden diese Schüler durch Zusatzunterricht an den Ausbildungsstand der Fachstufe 2 herangeführt um dann mit diesen Auszubildenden / Umschülern in die Prüfungsvorbereitung gehen zu können.
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Bücherliste
Anmeldung
Die Anmeldung zur Berufsschule ist grundsätzlich an keine Frist gebunden. Voraussetzung ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb.