Rechtsanwalt- und Notarfachangestellte/r
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist keinem Berufsfeld zugeordnet.
Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten im Bereich der Freien Berufe angeboten.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Aufgaben und Tätigkeiten
In Niedersachsen und anderen Bundesländern sind Rechtsanwäte auch als Notare tätig. Hier finden Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte ihr Einsatzgebiet. Ihre Aufgaben sind eine Mischung aus denen der Rechtsanwaltsfachangestellten und denen der Notarfachangestellten.
Sie nehmen in Anwaltsnotariaten Vertretungs- und Beurkundungsaufträge entgegen, vereinbaren Termine und bereiten diese vor. Sie führen Akten, Register sowie Termin-, Fristen- und Wiedervorlagekalender und sorgen dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen und Informationen vorhanden sind. In notariellen Angelegenheiten fordern sie oft Dokumente für Beurkundungen an, z.B. bei der Ausfertigung von Grundstückskaufverträgen.
Nach Vorgaben der Anwaltsnotare verfassen sie Schriftstücke im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten oder für Mahnungen und Zwangsvollstreckungen. Sie sind aber auch in der Lage, Erbscheinanträge, Vollmachten, eidesstattliche Versicherungen und einfache Verträge selbstständig zu entwerfen. Darüber hinaus gehören Gebührenberechnung, Rechnungserstellung, Überwachung und Verbuchung der Zahlungseingänge ebenso zu ihren Aufgaben wie die Bearbeitung der gesamten Korrespondenz.
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte arbeiten in Anwaltsnotariaten oder in Rechts- und Mahnabteilungen von Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, z.B. von Banken, Versicherungen, Immobilien- und Handelsunternehmen oder der öffentlichen Verwaltung. Dort sind sie vorwiegend in Büroräumen mit Bildschirmarbeitsplätzen tätig.
Die Ausbildungsinhalte
An den Arbeitsplätzen des ausbildenden Betriebes lernen die Auszubildenden zum Beispiel im 1. Ausbildungsjahr:
- wie ein Rechtsanwalts- und Notarbüro organisiert ist
- wie der Schriftverkehr zu führen ist
- wie Termine und Fristen kontrolliert und überwacht werden
- wie man Gesetze, Literatur und Fachzeitschriften bezeichnet, unterscheidet und zuordnet
- welche Aufgaben Anwälte, Richter, Grundbuchämter oder Registergerichte haben
- wie Gerichte aufgebaut sind welche Zweige der Gerichtsbarkeit man unterscheiden kann
Im 2. Ausbildungsjahr wird unter anderem vermittelt:
welche Regelungen des Bürgerlichen Rechts es gibt
- wie sie angewendet werden
- wie Notariatsgeschäfte abgewickelt werden
- wie einseitige Erklärungen (etwa Löschungs- oder Berichtigungsanträge) eingereicht werden
- wie man Klageschriften, Anträge auf Prozesskostenhilfe und Berufungsschriften entwirft
- welche Vorschriften im gerichtlichen Mahnverfahren zu beachten sind
- wie man Zwangsvollstreckungsangelegenheiten bearbeitet
Im 3. Ausbildungsjahr ist beispielsweise zu lernen:
- wie man Erbscheinanträge entwirft
- worin der Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld liegt
- wie man Fristen berechnet und Anträge auf Terminverlegung entwirft
- wie Anträge auf Mobiliarpfändung oder Räumungsaufträge gestellt werden
- wie man Urkundenrolle, Namenskartei und Erbvertragsregister führt
- was man beim Erstellen von Vergütungs- und Kostenrechnungen beachten muss
Wenn Sie es genauer wissen wollen:
Verordnung zur Ausbildung der ReNo-Fachangestellten
Bücherliste
Anmeldung
Die Anmeldung zur Berufsschule ist grundsätzlich an keine Frist gebunden. Voraussetzung ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb.