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Immobilienkaufleute

Das Berufsbild der Immobilienkaufleute

Immobilienaufmann /-frau ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Absatzwirtschaft und Kundenberatung, zugeordnet.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Aufgaben und Tätigkeiten
Als Immobilienkauffrau / -kaufmann übernehmen sie eine Vielzahl rund um die gewerblich oder zu Wohnzwecken genutzte Immobilie. Dabei sind sie in aller Regel nicht Eigentümer der Grundstücke oder der Gebäude sondern sie übernehmen verschiedenste Dienstleistungen für deren Eigentümer oder den Nutzer.

  • Zum Beispiel vermitteln sie Immobilien und die Vermietung und den Verkauf von bebauten oder unbebauten Grundstücken.
  • Außerdem planen und betreuen sie Bau-, Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben.
  • Gegebenenfalls verwalten und bewirtschaften sie Immobilien für die Eigentümer.
  • Vor Ort besichtigen sie die Objekte und führen mit ihren Kunden Beratungsgespräche und Kauf- oder Verkaufsverhandlungen.
  • Immobilienkaufleute kalkulieren Angebote und schließen Verträge ab.
  • Außerdem erarbeiten sie Finanzierungsmöglichkeiten.
  • Sie wickeln den Zahlungsverkehr ab und führen die Buchhaltung.
  • Darüber hinaus erledigen sie allgemeine Büro- und Verwaltungstätigkeiten.
  • Sie arbeiten in der Wohnungs- und Immobilienbranche, z.B. bei Immobilienmaklern und Wohnungsbauunternehmen.
  • Sie sind sowohl im Büro als auch direkt vor Ort beim Kunden tätig.

Die Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise 

  • wie moderne Informations- und Kommunikationssysteme bedient werden
  • welche Maßnahmen für Planung und Marketing zum Einsatz kommen
  • wie Werbemaßnahmen zielgruppenorientiert durchgeführt werden
  • wie man Angebotsunterlagen aufbereitet und Objekte anbietet
  • wie man Texte für Vermietungsanzeigen erstellt
  • wie Mietverträge erfolgreich vermittelt und abgeschlossen werden
  • wie Betriebskosten ermittelt und mit dem Mieter abgerechnet werden
  • wie man Mietpreisveränderungen berech-net und ihre Durchsetzbarkeit prüft
  • worauf bei der Bearbeitung von Reparaturmeldungen zu achten ist und wie man erforderliche Aufträge vorbereitet
  • wie man Informationen über Immobilien aus dem Grundbuch und dem Liegenschaftskataster auswertet
  • wie man Rechnungen aufgrund von Wartungs- und Instandhaltungsaufträgen prüft und anweist
  • wie man den Zahlungsverkehr vornimmt, Kassen führt und Rechnungen erstellt
  • welche vorbereitenden Arbeiten für die Buchführung durchzuführen sind und wie Bu-chungen gemäß Kontenplan vorgenommen werden
  • wie man Objektaufträge akquiriert
  • wie man Grundstückskaufverträge vorbereitet
  • wie man Grundstücke nach Lage, Beschaffen-heit und Nutzungsmöglichkeit beurteilt
  • wie man Kaufinteressenten individuell berät und Verkäufe abwickelt
  • welche Aufgaben bei einer Baudurchführung anfallen
  • welche Finanzierungsinstrumente zur Objektfinanzierung unterschieden werden

Wenn Sie es genauer wissen wollen:

 

pdf logoVerordnung über die Ausbildung zum/zur Immobilienkaufmann/-frau


Der Unterricht

Der Unterricht in den Klassen der Teilzeitberufsschule findet zum einen in den allgemeinbildenden Fächern, zum anderen in den berufsspezifischen Lernfeldern statt.
Insgesamt sind 36 Wochenstunden für den Unterricht vorgesehen. Davon werden in der Grundstufe 18 (bzw. 16) Stunden an zwei Berufsschultagen erteilt, in den Fachstufen findet der Berufsschulunterricht an einem Tag in der Woche mit 9 (bzw. 8) Unterrichtsstunden statt.
Auszubildende mit einer Ausbildungszeitverkürzung auf zwei Jahre beginnen die Ausbildung ebenfalls in der Grundstufe. Im 2. Umschulungs- oder Ausbildungsjahr werden diese Schüler durch Zusatzunterricht an den Ausbildungsstand der Fachstufe 2 herangeführt um dann mit diesen Auszubildenden / Umschülern in die Prüfungsvorbereitung gehen zu können.

 


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Anmeldung

Die Anmeldung zur Berufsschule ist grundsätzlich an keine Frist gebunden. Voraussetzung ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb.

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Steuerfachangestellte/r

 

Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick

Steuerfachangestellte führen - neben den allgemeinen Büro- und Verwaltungsarbeiten - insbesondere Buchführungs- und Abschlussarbeiten für die Mandanten von Steuer- oder Wirtschaftsprüfern durch. Darüber hinaus übernehmen sie die technische Personalverwaltung, z.B. Lohnabrechnungen für Mandanten. Sie erklären Mandanten einschlägige rechtliche Bestimmungen, fertigen für sie Steuererklärungen an und prüfen Steuerbescheide. Ebenso gehört die Assistenz bei der Vertretung der Mandanten vor Finanzgerichten mit zu ihren Aufgaben.
 
Beschäftigungsmöglichkeiten finden Steuerfachangestellte im Bereich der steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe, z.B. bei Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern in Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsunternehmen. Ihr Arbeitsplatz innerhalb dieser Praxen und Kanzleien ist das Büro.
 
Steuerfachangestellte/r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist keinem Berufsfeld zugeordnet.
Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten im Bereich der Freien Berufe angeboten.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
 
 
 

Die Ausbildungsinhalte

Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden beispielsweise:
 
  • wie man Postein- und Postausgang bearbeitet, Vorgänge des Zahlungsverkehrs bearbeitet sowie Termine plant und bei der Fristenkontrolle mitwirkt
  • welche gebräuchlichen Formen der Buchführung es gibt und wann sie jeweils angewendet werden
  • wie mit steuerlichen Vorschriften, Richtlinien, Rechtsprechung und Fachliteratur umgegangen wird
  • wie Besteuerungsgrundlagen ermittelt und Einkommensteuererklärungen erstellt werden
  • wie man bei der Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen mitwirkt
Im 2. Ausbildungsjahr wird den Auszubildenden unter anderem vermittelt:
 
  • wie unterschiedliche Programme der elektronischen Datenverarbeitung, insbesondere für die Finanzbuchhaltung, gehandhabt werden
  • welche Regelungen zur Datensicherheit es gibt
  • wie Aktenvermerke selbständig verfasst werden
  • wie Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellt sowie Lohn- und Gehaltskonten geführt werden
  • wie Umsatzsteuererklärungen erstellt und Umsatzsteuerbescheide geprüft werden

 

Im 3. Ausbildungsjahr erfahren die Auszubildenden zum Beispiel:
  • wie man Anträge auf Stundung, Aussetzung der Vollziehung und Erlass sowie Aufrechnungserklärungen entwirft
  • wie steuerpflichtiges Einkommen nach dem Einkommensteuergesetz und nach dem Körperschaftssteuergesetz unterschieden wird
  • wie Gewerbesteuerrückstellungen berechnet sowie Gewerbesteuererklärungen erstellt werden
  • wie Vermögenssteuererklärungen erstellt und -bescheide geprüft werden
  • wie man Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen aus der Buchführung entwickelt
 


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Die Anmeldung zur Berufsschule ist grundsätzlich an keine Frist gebunden. Voraussetzung ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb.

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Rechtsanwalt- und Notarfachangestellte/r

 

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist keinem Berufsfeld zugeordnet.
Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten im Bereich der Freien Berufe angeboten.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Aufgaben und Tätigkeiten

rechtcleverIn Niedersachsen und anderen Bundesländern sind Rechtsanwäte auch als Notare tätig. Hier finden Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte ihr Einsatzgebiet. Ihre Aufgaben sind eine Mischung aus denen der Rechtsanwaltsfachangestellten und denen der Notarfachangestellten.
Sie nehmen in Anwaltsnotariaten Vertretungs- und Beurkundungsaufträge entgegen, vereinbaren Termine und bereiten diese vor. Sie führen Akten, Register sowie Termin-, Fristen- und Wiedervorlagekalender und sorgen dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen und Informationen vorhanden sind. In notariellen Angelegenheiten fordern sie oft Dokumente für Beurkundungen an, z.B. bei der Ausfertigung von Grundstückskaufverträgen.
 
Nach Vorgaben der Anwaltsnotare verfassen sie Schriftstücke im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten oder für Mahnungen und Zwangsvollstreckungen. Sie sind aber auch in der Lage, Erbscheinanträge, Vollmachten, eidesstattliche Versicherungen und einfache Verträge selbstständig zu entwerfen. Darüber hinaus gehören Gebührenberechnung, Rechnungserstellung, Überwachung und Verbuchung der Zahlungseingänge ebenso zu ihren Aufgaben wie die Bearbeitung der gesamten Korrespondenz.
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte arbeiten in Anwaltsnotariaten oder in Rechts- und Mahnabteilungen von Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, z.B. von Banken, Versicherungen, Immobilien- und Handelsunternehmen oder der öffentlichen Verwaltung. Dort sind sie vorwiegend in Büroräumen mit Bildschirmarbeitsplätzen tätig.

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Die Ausbildungsinhalte

An den Arbeitsplätzen des ausbildenden Betriebes lernen die Auszubildenden zum Beispiel im 1. Ausbildungsjahr:
 
  • wie ein Rechtsanwalts- und Notarbüro organisiert ist
  • wie der Schriftverkehr zu führen ist
  • wie Termine und Fristen kontrolliert und überwacht werden
  • wie man Gesetze, Literatur und Fachzeitschriften bezeichnet, unterscheidet und zuordnet
  • welche Aufgaben Anwälte, Richter, Grundbuchämter oder Registergerichte haben
  • wie Gerichte aufgebaut sind welche Zweige der Gerichtsbarkeit man unterscheiden kann
Im 2. Ausbildungsjahr wird unter anderem vermittelt:
 
welche Regelungen des Bürgerlichen Rechts es gibt
  • wie sie angewendet werden
  • wie Notariatsgeschäfte abgewickelt werden
  • wie einseitige Erklärungen (etwa Löschungs- oder Berichtigungsanträge) eingereicht werden
  • wie man Klageschriften, Anträge auf Prozesskostenhilfe und Berufungsschriften entwirft
  • welche Vorschriften im gerichtlichen Mahnverfahren zu beachten sind
  • wie man Zwangsvollstreckungsangelegenheiten bearbeitet
Im 3. Ausbildungsjahr ist beispielsweise zu lernen:
 
  • wie man Erbscheinanträge entwirft
  • worin der Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld liegt
  • wie man Fristen berechnet und Anträge auf Terminverlegung entwirft
  • wie Anträge auf Mobiliarpfändung oder Räumungsaufträge gestellt werden
  • wie man Urkundenrolle, Namenskartei und Erbvertragsregister führt
  • was man beim Erstellen von Vergütungs- und Kostenrechnungen beachten muss
Wenn Sie es genauer wissen wollen:

pdf logo  Verordnung zur Ausbildung der ReNo-Fachangestellten

pdf logo Rahmenlehrplan neu

pdf logo Ausbildungsrahmenplan neu

 

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Verwaltungsfachangestellte/r

Das Berufsbild der Verwaltungsfachangestellten

Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick

Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Kommunalverwaltung bereiten Sitzungen kommunaler Beschlussgremien vor (z.B. zu Bebauungsplänen von Gemeinderäten) und sind an der Umsetzung der Beschlüsse beteiligt. Unter Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften erarbeiten sie Verwaltungsentscheidungen auf der Grundlage von Bundes-, Landes- und kommunalem Ortsrecht und unterrichten die Beteiligten. Ebenso erledigen sie Verwaltungsaufgaben im Bereich kommunaler Wirtschafts-, Struktur- und Kulturförderung sowie kaufmännische Aufgaben in kommunalen Verwaltungs- und Eigenbetrieben. Oft sind sie Ansprechpartner für Organisationen, Unternehmen und ratsuchende Bürger, mit deren Anfragen und Anliegen sie sich kunden- und dienstleistungsorientiert befassen.

 
Im Rahmen der Personalverwaltung führen sie Personalakten, berechnen Bezüge und Gehälter und rechnen Reisekosten ab. Im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sind sie beispielsweise bei der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen beteiligt, führen Haushaltsüberwachungslisten und bearbeiten Zahlungsvorgänge. Darüber hinaus wirken sie bei der Materialbeschaffung und -verwaltung mit.
 
Ihren Arbeitsplatz haben Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Kommunalverwaltung bei Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltungen. Dort sind sie überwiegend in Büroräumen mit Bildschirmarbeitsplätzen, zum Teil auch im Außendienst tätig.

Die Ausbildung im Überblick

Verwaltungsfachangestellte/r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbil-dungsgesetz (BBiG). Er ist dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Recht und öffentliche Verwaltung, zugeordnet.
Dieser Beruf wird im Öffentlichen Dienst in den folgenden Fachrichtungen angeboten:
  • Kommunalverwaltung
  • Landesverwaltung
  • Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland
  • Bundesverwaltung
  • Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Ausbildungsinhalte

In den Verwaltungsbehörden  lernen die Auszubildenden beispielsweise:
  • welche Bedeutung die kommunale Selbst-verwaltung sowie welche Formen und Auf-gaben die kommunalen Gebietskörper-schaften haben
  • wie man bei der Vorbereitung von Sitzungen kommunaler Beschlussgremien mitwirkt
  • wie man Verwaltungsentscheidungen auf der Grundlage von Bundes-, Landes- und kommunalem Ortsrecht erarbeitet und begründet
  • wie man die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und Möglichkeiten zur Fehler-beseitigung prüft
  • wie man Vorgänge zur Erhebung von Abgaben und Entgelten sowie zur Einziehung privatrechtlicher Einnahmen bearbeitet
  • wie man Bürger und Organisationen berät und Verwaltungsaufgaben dienstleistungs- und kundenorientiert sowie nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit erledigt
  • wie man Material und langlebige Wirtschaftsgüter nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten beschafft
  • wie man Arbeitsprozesse im eigenen Aufgabenbereich plant und organisiert
  • wie man Vorgänge unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationssysteme beschafft
  • wie man Personalangelegenheiten bearbeitet und Entgelte berechnet
  • wie man bei der Aufstellung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen mitwirkt und Zahlungsvorgänge bearbeitet
 

Blockzeiten VA

Zur Zeit gelten die folgenden Blockzeiten:
 
Schuljahr 2019/2020
  • Grundstufe 02.12.2019 - 20.03.2020
  • Fachstufe 1 23.03.2020 - 15.07.2020
  • Fachstufe 2 15.08.2019 - 29.11.2019
 
Schuljahr 2020/2021
  • Grundstufe 07.12.2020 - 26.03.2021
  • Fachstufe 1 12.04.2021 - 21.07.2021
  • Fachstufe 2 27.08.2020 - 04.12.2020
 
Schuljahr 2021/2022
  • Grundstufe 13.12.2021 - 01.04.2022
  • Fachstufe 1 20.04.2022 - 13.07.2022
  • Fachstufe 2 02.09.2021 - 10.12.2021
 
 
Schuljahr 2022/2023
  • Grundstufe 05.12.2022 - 24.03.2023
  • Fachstufe 1 12.04.2023 - 05.07.2023
  • Fachstufe 2 25.08.2022 - 02.12.2022
 
Schuljahr 2023/2024
  • Grundstufe 27.11.2023 - 08.03.2024
  • Fachstufe 1 11.03.2024 - 21.06.2024
  • Fachstufe 2 17.08.2023 - 24.11.2023
   
Schuljahr 2024/2025
  • Grundstufe 18.11.2024 - 07.03.2024
  • Fachstufe 1 10.03.2025 - 02.07.2025
  • Fachstufe 2 05.08.2024 - 15.11.2024
 
Schuljahr 2025/2026
  • Grundstufe 24.11.2025 - 13.03.2026
  • Fachstufe 1 16.03.2026 - 01.07.2026
  • Fachstufe 2 14.08.2025 - 21.11.2025
   
Schuljahr 2026/2027
  • Grundstufe 23.11.2026 - 19.03.2027
  • Fachstufe 1 05.04.2027 - 07.07.2027
  • Fachstufe 2 13.08.2026 - 20.11.2026
 
Schuljahr 2027/2028
  • Grundstufe 06.12.2027 - 24.03.2028
  • Fachstufe 1 27.03.2028 - 19.07.2028
  • Fachstufe 2 19.08.2027 - 03.12.2027
 
 
Schuljahr 2028/2029
  • Grundstufe 04.12.2028 - 16.03.2029
  • Fachstufe 1 04.04.2029 - 18.07.2029
  • Fachstufe 2 31.08.2028 - 01.12.2028
 
Schuljahr 2029/2030
  • Grundstufe 10.12.2029 - 22.03.2030
  • Fachstufe 1 25.03.2029 - 10.07.2030
  • Fachstufe 2 30.08.2029 - 07.12.2029
   

 


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Frisör/Frisörin

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Kreativ, freundlich und aufgeschlossen ...

... so wünscht man sich seinen Friseur oder seine Friseurin. Das denken Kunden und Friseurmeister als Ausbilder / Arbeitgeber gleichermaßen. Kreative Dienstleistung, eine Arbeit, die Spaß macht und sehr anspruchsvoll ist. Deshalb sollte jeder Bewerber folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • guter Schulabschluss

  • handwerkliches Geschick

  • körperliche Fitness

  • Kommunikationsfähigkeit

  • Kontaktfreudigkeit

  • Wissen, was aktuell ist

Mode und Schönheit gehören zusammen. Für den Friseur heißt das: Immer auf dem Laufenden sein und über die neuesten Trends Bescheid wissen.

Das Feeling für Mode und Stil ist für die kreative Arbeit des Friseurs entscheidend. Kunden wünschen keinen Schnitt von der Stange, sondern ein individuell gestaltetes modisches Outfit, mit dem sie sich sehen lassen können.
Modegerechte Beratung, das gehört zur beruflichen Ausbildung der Friseure. Über aktuelle Modetrends informieren Magazine und Fachzeitschriften wie zum Beispiel die TOP HAIR.


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Überzeugen statt Überreden - das ist das Erfolgsrezept des Beraters. Und der moderne Friseur ist ein Berater: Im Gespräch mit seinem Kunden erfährt er von dessen Wünschen und Vorlieben, von guten und schlechten Erfahrungen. Erst dann bietet er kreative Lösungen für:

♦ trendsichere/ typgerechte Haargestaltung

♦ Haarpflege, auch für zu Hause

♦ Farben und Tönungen

♦ perfektes Make-up

♦ Maniküre und Nageldesign


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Das Berufsbild des Friseurs hat sich gewandelt und wird sich weiter verändern. Die Merkmale des neuen Berufsbildes sind:

♦ Kreativität/ Gestaltung/ Design

♦ kompetente und serviceorientierte Kundenberatung und -betreuung

♦ gute und schnelle Urteilsfähigkeit

♦ professionelle Produktpräsentation

♦ Planung von Arbeitsabläufen

♦ betriebliche Organisation

♦ Kommunikationsorientierung

♦ handlungsorientierte Prüfung


Drei Jahre dauert die Berufsausbildung zum Friseur. Vermittelt wird alles, was ein moderner Friseur braucht: neben handwerklichen Fähigkeiten auch Kenntnisse in Salonmanagement, Arbeits-, Gesundheits-, Umweltschutz und Technologie.
In der Prüfungsordnung sind praktisches Können und theoretisches Wissen gleichberechtigt. Zur gestreckten Gesellenprüfung (Teil 1 nach ca. 18 Monaten - Teil 2 nach ca. 36 Monaten)  gehören Prüfungsarbeiten, die alle Friseurdienstleistungen inklusive der Kosmetik umfassen. Diese werden nach intensiver Beratung und anhand von Kundenwünschen erstellt.

Nach der neuen Ausbildungsordnung ist der Teil 1 ("Klassische Friseurarbeit") mit 25% am Gesamtergebnis beteiligt, während der Teil 2 ("Ausführen einer modernen Friseurarbeit/besonderer Anlass") mit 75% in das Endergebnis einfließt.

Die Gesellenprüfung ist insgesamt bestanden, wenn die Leistungen

  • im Gesamtergebnis von Teil 1 und 2 mit mindestens ausreichend,

  • im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens ausreichend,

  • im Prüfungsbereich Friseur- und Kosmetikdienstleistungen mit mindestens ausreichend,

  • in mindestens 2 der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens ausreichend und

  • in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit ungenügend

bewertet worden sind!

Weiterführende Fragen beantwortet Ihnen gerne:

OStR Matthias Heeren - Teamleiter

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 


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Telefon: 04941 925 101
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Email: info[a]bbs1-aurich.eu

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag:
7:30 - 13:30 und 14:00 - 15:30

Freitag: 7:30 - 12:30

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