Sekretariat
Verwaltungsfachangestellte/rAusbildung

Verwaltungsfachangestellte/r

Verwaltungsfachangestellte/r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird im öffentlichen Dienst angeboten.

Dabei verrichten Verwaltungsfachangestellte allgemeine Büro- und Verwaltungsarbeiten. Sie stellen Urkunden aus, (z.B. Reisepässe), bearbeiten Baugenehmigungen, kümmern sich um Anträge auf Leistungen oder An- und Abmeldungen von Kraftfahrzeugen und vieles mehr.

Als Verwaltungsfachangestellter ist man angestellt bei Kommunal-, Bundes- und Landesverwaltungen, Kirchenverwaltungen und der Industrie- und Handelskammer. Je nachdem, wo man seine Ausbildung absolviert, ergeben sich auch unterschiedliche Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Kommunalverwaltung

  • Bundesverwaltung

  • Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern

  • Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der evangelischen Kirche in Deutschland

  • Landesverwaltung

 

Voraussetzung

Inhalt

Abschluss eines Ausbildungs- oder Umschulungsvertrages mit einer ausbildenden Behörde.

Dabei werden Bewerber mit:

  • Realschulabschluss ( Sek I bzw. erweiterter Sek I ) oder
  • Fachoberschulabschluss ( Klasse 12 ) oder
  • Allgemeiner Hochschulreife bevorzugt.

Ansprechpartner

Inhalt

Bildungsgangsleiter Verwaltungsfachangestellte

OStR Heiken Kuhlmann                                                                                       

Email: heiken.kuhlmann@bbs1-aurich.eu

ap hp heiken kuhlmann 1250px

Aufbau des Bildungsgangs

Inhalt

Die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten dauert drei Jahre und verläuft dual. In dieser Zeit wechseln sich Theorieunterricht an der Berufsschule und Praxisphasen im Unternehmen ab.

Die Ausbildung findet dabei an den drei Lernorten:

1) Ausbildungsbehörde,

2) Dienstbegleitender Unterricht und

3) der Berufsschule statt

Prüfungen:

  1. Zwischenprüfung zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle in den Bereichen: Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation, Haushaltswesen und Beschaffung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde
  2. Abschlussprüfung in den Prüfungsbereichen: Verwaltungsbetriebswirtschaft, Personalwesen, Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren, Wirtschafts- und Sozialkunde
  3. Mündliche Prüfung mit einer fallbezogenen Rechtsanwendung

      Grundlage: Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur

                         Verwaltungsfachangestellten, Stand 1999

Abschluss / Berechtigung

Abschluss

Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung werden zwei Zeugnisse ausgehändigt:

a) Das Zeugnis der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die bestandene Abschlussprüfung

b) Das Zeugnis der Berufsschule mit der Leistungsbeurteilung in Fächern und Lernfeldern.

Je nach Leistungsprofil können dabei folgende schulische Abschlüsse erreicht werden:

► Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule, d. h. alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6

► Sekundarabschluss I – Realschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule (s. o.) und erfolgreiche Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf

► Erweiterter Sekundarabschluss I

Auf dem Berufsschulzeugnis müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Notendurchschnitt 3,0

Deutsch 3

Englisch 3

Berufsbezogener Lernbereich 3

► Der Berufsschulabschluss in Verbindung mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung berechtigt zum Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung – Schwerpunkt Wirtschaft.

Weitere Hinweise

Hinweis

Blockunterricht:

Schuljahr 2024/2025

Grundstufe: 18.11.2024 - 07.03.2025

Fachstufe 1: 10.03.2025 - 02.07.2025

Fachstufe 2: 05.08.2024 - 15.11.2024

Zusatzqualifikation:

Bucherliste:

Externe Links:

Branchenvideo:

https://youtu.be/PGRWnZPES0k

 

Voraussetzung

Inhalt

Abschluss eines Ausbildungs- oder Umschulungsvertrages mit einer ausbildenden Behörde.

Dabei werden Bewerber mit:

  • Realschulabschluss ( Sek I bzw. erweiterter Sek I ) oder
  • Fachoberschulabschluss ( Klasse 12 ) oder
  • Allgemeiner Hochschulreife bevorzugt.

Ansprechpartner

Inhalt

Bildungsgangsleiter Verwaltungsfachangestellte

OStR Heiken Kuhlmann                                                                                       

Email: heiken.kuhlmann@bbs1-aurich.eu

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Aufbau des Bildungsgangs

Inhalt

Die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten dauert drei Jahre und verläuft dual. In dieser Zeit wechseln sich Theorieunterricht an der Berufsschule und Praxisphasen im Unternehmen ab.

Die Ausbildung findet dabei an den drei Lernorten:

1) Ausbildungsbehörde,

2) Dienstbegleitender Unterricht und

3) der Berufsschule statt

Prüfungen:

  1. Zwischenprüfung zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle in den Bereichen: Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation, Haushaltswesen und Beschaffung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde
  2. Abschlussprüfung in den Prüfungsbereichen: Verwaltungsbetriebswirtschaft, Personalwesen, Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren, Wirtschafts- und Sozialkunde
  3. Mündliche Prüfung mit einer fallbezogenen Rechtsanwendung

      Grundlage: Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur

                         Verwaltungsfachangestellten, Stand 1999

Abschluss / Berechtigung

Abschluss

Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung werden zwei Zeugnisse ausgehändigt:

a) Das Zeugnis der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die bestandene Abschlussprüfung

b) Das Zeugnis der Berufsschule mit der Leistungsbeurteilung in Fächern und Lernfeldern.

Je nach Leistungsprofil können dabei folgende schulische Abschlüsse erreicht werden:

► Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule, d. h. alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6

► Sekundarabschluss I – Realschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule (s. o.) und erfolgreiche Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf

► Erweiterter Sekundarabschluss I

Auf dem Berufsschulzeugnis müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Notendurchschnitt 3,0

Deutsch 3

Englisch 3

Berufsbezogener Lernbereich 3

► Der Berufsschulabschluss in Verbindung mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung berechtigt zum Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung – Schwerpunkt Wirtschaft.

Weitere Hinweise

Hinweis

Blockunterricht:

Schuljahr 2024/2025

Grundstufe: 18.11.2024 - 07.03.2025

Fachstufe 1: 10.03.2025 - 02.07.2025

Fachstufe 2: 05.08.2024 - 15.11.2024

Zusatzqualifikation:

Bucherliste:

Externe Links:

Branchenvideo:

https://youtu.be/PGRWnZPES0k

 

Voraussetzung

Inhalt

Abschluss eines Ausbildungs- oder Umschulungsvertrages mit einer ausbildenden Behörde.

Dabei werden Bewerber mit:

  • Realschulabschluss ( Sek I bzw. erweiterter Sek I ) oder
  • Fachoberschulabschluss ( Klasse 12 ) oder
  • Allgemeiner Hochschulreife bevorzugt.

Ansprechpartner

Inhalt

Bildungsgangsleiter Verwaltungsfachangestellte

OStR Heiken Kuhlmann                                                                                       

Email: heiken.kuhlmann@bbs1-aurich.eu

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Aufbau des Bildungsgangs

Inhalt

Die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten dauert drei Jahre und verläuft dual. In dieser Zeit wechseln sich Theorieunterricht an der Berufsschule und Praxisphasen im Unternehmen ab.

Die Ausbildung findet dabei an den drei Lernorten:

1) Ausbildungsbehörde,

2) Dienstbegleitender Unterricht und

3) der Berufsschule statt

Prüfungen:

  1. Zwischenprüfung zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle in den Bereichen: Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation, Haushaltswesen und Beschaffung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde
  2. Abschlussprüfung in den Prüfungsbereichen: Verwaltungsbetriebswirtschaft, Personalwesen, Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren, Wirtschafts- und Sozialkunde
  3. Mündliche Prüfung mit einer fallbezogenen Rechtsanwendung

      Grundlage: Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur

                         Verwaltungsfachangestellten, Stand 1999

Abschluss / Berechtigung

Abschluss

Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung werden zwei Zeugnisse ausgehändigt:

a) Das Zeugnis der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die bestandene Abschlussprüfung

b) Das Zeugnis der Berufsschule mit der Leistungsbeurteilung in Fächern und Lernfeldern.

Je nach Leistungsprofil können dabei folgende schulische Abschlüsse erreicht werden:

► Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule, d. h. alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6

► Sekundarabschluss I – Realschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule (s. o.) und erfolgreiche Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf

► Erweiterter Sekundarabschluss I

Auf dem Berufsschulzeugnis müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Notendurchschnitt 3,0

Deutsch 3

Englisch 3

Berufsbezogener Lernbereich 3

► Der Berufsschulabschluss in Verbindung mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung berechtigt zum Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung – Schwerpunkt Wirtschaft.

Weitere Hinweise

Hinweis

Blockunterricht:

Schuljahr 2024/2025

Grundstufe: 18.11.2024 - 07.03.2025

Fachstufe 1: 10.03.2025 - 02.07.2025

Fachstufe 2: 05.08.2024 - 15.11.2024

Zusatzqualifikation:

Bucherliste:

Externe Links:

Branchenvideo:

https://youtu.be/PGRWnZPES0k

 

Voraussetzung

Inhalt

Abschluss eines Ausbildungs- oder Umschulungsvertrages mit einer ausbildenden Behörde.

Dabei werden Bewerber mit:

  • Realschulabschluss ( Sek I bzw. erweiterter Sek I ) oder
  • Fachoberschulabschluss ( Klasse 12 ) oder
  • Allgemeiner Hochschulreife bevorzugt.

Ansprechpartner

Inhalt

Bildungsgangsleiter Verwaltungsfachangestellte

OStR Heiken Kuhlmann                                                                                       

Email: heiken.kuhlmann@bbs1-aurich.eu

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Aufbau des Bildungsgangs

Inhalt

Die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten dauert drei Jahre und verläuft dual. In dieser Zeit wechseln sich Theorieunterricht an der Berufsschule und Praxisphasen im Unternehmen ab.

Die Ausbildung findet dabei an den drei Lernorten:

1) Ausbildungsbehörde,

2) Dienstbegleitender Unterricht und

3) der Berufsschule statt

Prüfungen:

  1. Zwischenprüfung zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle in den Bereichen: Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation, Haushaltswesen und Beschaffung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde
  2. Abschlussprüfung in den Prüfungsbereichen: Verwaltungsbetriebswirtschaft, Personalwesen, Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren, Wirtschafts- und Sozialkunde
  3. Mündliche Prüfung mit einer fallbezogenen Rechtsanwendung

      Grundlage: Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur

                         Verwaltungsfachangestellten, Stand 1999

Abschluss / Berechtigung

Abschluss

Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung werden zwei Zeugnisse ausgehändigt:

a) Das Zeugnis der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die bestandene Abschlussprüfung

b) Das Zeugnis der Berufsschule mit der Leistungsbeurteilung in Fächern und Lernfeldern.

Je nach Leistungsprofil können dabei folgende schulische Abschlüsse erreicht werden:

► Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule, d. h. alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6

► Sekundarabschluss I – Realschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule (s. o.) und erfolgreiche Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf

► Erweiterter Sekundarabschluss I

Auf dem Berufsschulzeugnis müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Notendurchschnitt 3,0

Deutsch 3

Englisch 3

Berufsbezogener Lernbereich 3

► Der Berufsschulabschluss in Verbindung mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung berechtigt zum Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung – Schwerpunkt Wirtschaft.

Weitere Hinweise

Hinweis

Blockunterricht:

Schuljahr 2024/2025

Grundstufe: 18.11.2024 - 07.03.2025

Fachstufe 1: 10.03.2025 - 02.07.2025

Fachstufe 2: 05.08.2024 - 15.11.2024

Zusatzqualifikation:

Bucherliste:

Externe Links:

Branchenvideo:

https://youtu.be/PGRWnZPES0k

 

Voraussetzung

Inhalt

Abschluss eines Ausbildungs- oder Umschulungsvertrages mit einer ausbildenden Behörde.

Dabei werden Bewerber mit:

  • Realschulabschluss ( Sek I bzw. erweiterter Sek I ) oder
  • Fachoberschulabschluss ( Klasse 12 ) oder
  • Allgemeiner Hochschulreife bevorzugt.

Ansprechpartner

Inhalt

Bildungsgangsleiter Verwaltungsfachangestellte

OStR Heiken Kuhlmann                                                                                       

Email: heiken.kuhlmann@bbs1-aurich.eu

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Aufbau des Bildungsgangs

Inhalt

Die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten dauert drei Jahre und verläuft dual. In dieser Zeit wechseln sich Theorieunterricht an der Berufsschule und Praxisphasen im Unternehmen ab.

Die Ausbildung findet dabei an den drei Lernorten:

1) Ausbildungsbehörde,

2) Dienstbegleitender Unterricht und

3) der Berufsschule statt

Prüfungen:

  1. Zwischenprüfung zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle in den Bereichen: Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation, Haushaltswesen und Beschaffung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde
  2. Abschlussprüfung in den Prüfungsbereichen: Verwaltungsbetriebswirtschaft, Personalwesen, Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren, Wirtschafts- und Sozialkunde
  3. Mündliche Prüfung mit einer fallbezogenen Rechtsanwendung

      Grundlage: Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur

                         Verwaltungsfachangestellten, Stand 1999

Abschluss / Berechtigung

Abschluss

Bei erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung werden zwei Zeugnisse ausgehändigt:

a) Das Zeugnis der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die bestandene Abschlussprüfung

b) Das Zeugnis der Berufsschule mit der Leistungsbeurteilung in Fächern und Lernfeldern.

Je nach Leistungsprofil können dabei folgende schulische Abschlüsse erreicht werden:

► Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule, d. h. alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6

► Sekundarabschluss I – Realschulabschluss

Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule (s. o.) und erfolgreiche Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf

► Erweiterter Sekundarabschluss I

Auf dem Berufsschulzeugnis müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Notendurchschnitt 3,0

Deutsch 3

Englisch 3

Berufsbezogener Lernbereich 3

► Der Berufsschulabschluss in Verbindung mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung berechtigt zum Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung – Schwerpunkt Wirtschaft.

Weitere Hinweise

Hinweis

Blockunterricht:

Schuljahr 2024/2025

Grundstufe: 18.11.2024 - 07.03.2025

Fachstufe 1: 10.03.2025 - 02.07.2025

Fachstufe 2: 05.08.2024 - 15.11.2024

Zusatzqualifikation:

Bucherliste:

Externe Links:

Branchenvideo:

https://youtu.be/PGRWnZPES0k

 

Anmeldungen

Die grundsätzliche Anmeldefrist beginnt nach den Halbjahresferien und endet am 28. Februar. Später eingehende Anmeldungen werden (sofern noch Plätze zur Verfügung stehen) nach Notendurchschnitt und Eingang berücksichtigt.