
Das Berufsbild der Verwaltungsfachangestellten
Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick
Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Kommunalverwaltung bereiten Sitzungen kommunaler Beschlussgremien vor (z.B. zu Bebauungsplänen von Gemeinderäten) und sind an der Umsetzung der Beschlüsse beteiligt. Unter Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften erarbeiten sie Verwaltungsentscheidungen auf der Grundlage von Bundes-, Landes- und kommunalem Ortsrecht und unterrichten die Beteiligten. Ebenso erledigen sie Verwaltungsaufgaben im Bereich kommunaler Wirtschafts-, Struktur- und Kulturförderung sowie kaufmännische Aufgaben in kommunalen Verwaltungs- und Eigenbetrieben. Oft sind sie Ansprechpartner für Organisationen, Unternehmen und ratsuchende Bürger, mit deren Anfragen und Anliegen sie sich kunden- und dienstleistungsorientiert befassen.
Im Rahmen der Personalverwaltung führen sie Personalakten, berechnen Bezüge und Gehälter und rechnen Reisekosten ab. Im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sind sie beispielsweise bei der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen beteiligt, führen Haushaltsüberwachungslisten und bearbeiten Zahlungsvorgänge. Darüber hinaus wirken sie bei der Materialbeschaffung und -verwaltung mit.
Ihren Arbeitsplatz haben Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Kommunalverwaltung bei Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltungen. Dort sind sie überwiegend in Büroräumen mit Bildschirmarbeitsplätzen, zum Teil auch im Außendienst tätig.
Die Ausbildung im Überblick
Verwaltungsfachangestellte/r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbil-dungsgesetz (BBiG). Er ist dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Recht und öffentliche Verwaltung, zugeordnet.
Dieser Beruf wird im Öffentlichen Dienst in den folgenden Fachrichtungen angeboten:
- Kommunalverwaltung
- Landesverwaltung
- Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland
- Bundesverwaltung
- Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Ausbildungsinhalte
In den Verwaltungsbehörden lernen die Auszubildenden beispielsweise:
- welche Bedeutung die kommunale Selbst-verwaltung sowie welche Formen und Auf-gaben die kommunalen Gebietskörper-schaften haben
- wie man bei der Vorbereitung von Sitzungen kommunaler Beschlussgremien mitwirkt
- wie man Verwaltungsentscheidungen auf der Grundlage von Bundes-, Landes- und kommunalem Ortsrecht erarbeitet und begründet
- wie man die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und Möglichkeiten zur Fehler-beseitigung prüft
- wie man Vorgänge zur Erhebung von Abgaben und Entgelten sowie zur Einziehung privatrechtlicher Einnahmen bearbeitet
- wie man Bürger und Organisationen berät und Verwaltungsaufgaben dienstleistungs- und kundenorientiert sowie nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit erledigt
- wie man Material und langlebige Wirtschaftsgüter nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten beschafft
- wie man Arbeitsprozesse im eigenen Aufgabenbereich plant und organisiert
- wie man Vorgänge unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationssysteme beschafft
- wie man Personalangelegenheiten bearbeitet und Entgelte berechnet
- wie man bei der Aufstellung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen mitwirkt und Zahlungsvorgänge bearbeitet
Blockzeiten VA
Zur Zeit gelten die folgenden Blockzeiten:
Schuljahr 2019/2020 - Grundstufe 02.12.2019 - 20.03.2020
- Fachstufe 1 23.03.2020 - 15.07.2020
- Fachstufe 2 15.08.2019 - 29.11.2019
| | Schuljahr 2020/2021 - Grundstufe 07.12.2020 - 26.03.2021
- Fachstufe 1 12.04.2021 - 21.07.2021
- Fachstufe 2 27.08.2020 - 04.12.2020
|
Schuljahr 2021/2022 - Grundstufe 13.12.2021 - 01.04.2022
- Fachstufe 1 20.04.2022 - 13.07.2022
- Fachstufe 2 02.09.2021 - 10.12.2021
| | - Grundstufe 05.12.2022 - 24.03.2023
- Fachstufe 1 12.04.2023 - 05.07.2023
- Fachstufe 2 25.08.2022 - 02.12.2022
|
Schuljahr 2023/2024 - Grundstufe 27.11.2023 - 08.03.2024
- Fachstufe 1 11.03.2024 - 21.06.2024
- Fachstufe 2 17.08.2023 - 24.11.2023
| | Schuljahr 2024/2025 - Grundstufe 18.11.2024 - 07.03.2024
- Fachstufe 1 10.03.2025 - 02.07.2025
- Fachstufe 2 05.08.2024 - 15.11.2024
|
Schuljahr 2025/2026 - Grundstufe 24.11.2025 - 13.03.2026
- Fachstufe 1 16.03.2026 - 01.07.2026
- Fachstufe 2 14.08.2025 - 21.11.2025
| | Schuljahr 2026/2027 - Grundstufe 23.11.2026 - 19.03.2027
- Fachstufe 1 05.04.2027 - 07.07.2027
- Fachstufe 2 13.08.2026 - 20.11.2026
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Schuljahr 2027/2028 - Grundstufe 06.12.2027 - 24.03.2028
- Fachstufe 1 27.03.2028 - 19.07.2028
- Fachstufe 2 19.08.2027 - 03.12.2027
| | Schuljahr 2028/2029 - Grundstufe 04.12.2028 - 16.03.2029
- Fachstufe 1 04.04.2029 - 18.07.2029
- Fachstufe 2 31.08.2028 - 01.12.2028
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Schuljahr 2029/2030 - Grundstufe 10.12.2029 - 22.03.2030
- Fachstufe 1 25.03.2029 - 10.07.2030
- Fachstufe 2 30.08.2029 - 07.12.2029
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Anmeldung
Die Anmeldung zur Berufsschule ist grundsätzlich an keine Frist gebunden. Voraussetzung ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb.
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Kreativ, freundlich und aufgeschlossen ...
... so wünscht man sich seinen Friseur oder seine Friseurin. Das denken Kunden und Friseurmeister als Ausbilder / Arbeitgeber gleichermaßen. Kreative Dienstleistung, eine Arbeit, die Spaß macht und sehr anspruchsvoll ist. Deshalb sollte jeder Bewerber folgende Voraussetzungen erfüllen:
-
guter Schulabschluss
-
handwerkliches Geschick
-
körperliche Fitness
-
Kommunikationsfähigkeit
-
Kontaktfreudigkeit
-
Wissen, was aktuell ist
Mode und Schönheit gehören zusammen. Für den Friseur heißt das: Immer auf dem Laufenden sein und über die neuesten Trends Bescheid wissen.
Das Feeling für Mode und Stil ist für die kreative Arbeit des Friseurs entscheidend. Kunden wünschen keinen Schnitt von der Stange, sondern ein individuell gestaltetes modisches Outfit, mit dem sie sich sehen lassen können.
Modegerechte Beratung, das gehört zur beruflichen Ausbildung der Friseure. Über aktuelle Modetrends informieren Magazine und Fachzeitschriften wie zum Beispiel die TOP HAIR.

Überzeugen statt Überreden - das ist das Erfolgsrezept des Beraters. Und der moderne Friseur ist ein Berater: Im Gespräch mit seinem Kunden erfährt er von dessen Wünschen und Vorlieben, von guten und schlechten Erfahrungen. Erst dann bietet er kreative Lösungen für:
♦ trendsichere/ typgerechte Haargestaltung
♦ Haarpflege, auch für zu Hause
♦ Farben und Tönungen
♦ perfektes Make-up
♦ Maniküre und Nageldesign

Das Berufsbild des Friseurs hat sich gewandelt und wird sich weiter verändern. Die Merkmale des neuen Berufsbildes sind:
♦ Kreativität/ Gestaltung/ Design
♦ kompetente und serviceorientierte Kundenberatung und -betreuung
♦ gute und schnelle Urteilsfähigkeit
♦ professionelle Produktpräsentation
♦ Planung von Arbeitsabläufen
♦ betriebliche Organisation
♦ Kommunikationsorientierung
♦ handlungsorientierte Prüfung
Drei Jahre dauert die Berufsausbildung zum Friseur. Vermittelt wird alles, was ein moderner Friseur braucht: neben handwerklichen Fähigkeiten auch Kenntnisse in Salonmanagement, Arbeits-, Gesundheits-, Umweltschutz und Technologie.
In der Prüfungsordnung sind praktisches Können und theoretisches Wissen gleichberechtigt. Zur gestreckten Gesellenprüfung (Teil 1 nach ca. 18 Monaten - Teil 2 nach ca. 36 Monaten) gehören Prüfungsarbeiten, die alle Friseurdienstleistungen inklusive der Kosmetik umfassen. Diese werden nach intensiver Beratung und anhand von Kundenwünschen erstellt.
Nach der neuen Ausbildungsordnung ist der Teil 1 ("Klassische Friseurarbeit") mit 25% am Gesamtergebnis beteiligt, während der Teil 2 ("Ausführen einer modernen Friseurarbeit/besonderer Anlass") mit 75% in das Endergebnis einfließt.
Die Gesellenprüfung ist insgesamt bestanden, wenn die Leistungen
-
im Gesamtergebnis von Teil 1 und 2 mit mindestens ausreichend,
-
im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens ausreichend,
-
im Prüfungsbereich Friseur- und Kosmetikdienstleistungen mit mindestens ausreichend,
-
in mindestens 2 der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens ausreichend und
-
in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit ungenügend
bewertet worden sind!
Weiterführende Fragen beantwortet Ihnen gerne:
OStR Matthias Heeren - Teamleiter
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