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Verwaltungsfachangestellte/r

Beitragsseiten

Das Berufsbild der Verwaltungsfachangestellten

Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick

Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Kommunalverwaltung bereiten Sitzungen kommunaler Beschlussgremien vor (z.B. zu Bebauungsplänen von Gemeinderäten) und sind an der Umsetzung der Beschlüsse beteiligt. Unter Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften erarbeiten sie Verwaltungsentscheidungen auf der Grundlage von Bundes-, Landes- und kommunalem Ortsrecht und unterrichten die Beteiligten. Ebenso erledigen sie Verwaltungsaufgaben im Bereich kommunaler Wirtschafts-, Struktur- und Kulturförderung sowie kaufmännische Aufgaben in kommunalen Verwaltungs- und Eigenbetrieben. Oft sind sie Ansprechpartner für Organisationen, Unternehmen und ratsuchende Bürger, mit deren Anfragen und Anliegen sie sich kunden- und dienstleistungsorientiert befassen.

 
Im Rahmen der Personalverwaltung führen sie Personalakten, berechnen Bezüge und Gehälter und rechnen Reisekosten ab. Im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sind sie beispielsweise bei der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen beteiligt, führen Haushaltsüberwachungslisten und bearbeiten Zahlungsvorgänge. Darüber hinaus wirken sie bei der Materialbeschaffung und -verwaltung mit.
 
Ihren Arbeitsplatz haben Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Kommunalverwaltung bei Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltungen. Dort sind sie überwiegend in Büroräumen mit Bildschirmarbeitsplätzen, zum Teil auch im Außendienst tätig.

Die Ausbildung im Überblick

Verwaltungsfachangestellte/r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbil-dungsgesetz (BBiG). Er ist dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Recht und öffentliche Verwaltung, zugeordnet.
Dieser Beruf wird im Öffentlichen Dienst in den folgenden Fachrichtungen angeboten:
  • Kommunalverwaltung
  • Landesverwaltung
  • Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland
  • Bundesverwaltung
  • Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Ausbildungsinhalte

In den Verwaltungsbehörden  lernen die Auszubildenden beispielsweise:
  • welche Bedeutung die kommunale Selbst-verwaltung sowie welche Formen und Auf-gaben die kommunalen Gebietskörper-schaften haben
  • wie man bei der Vorbereitung von Sitzungen kommunaler Beschlussgremien mitwirkt
  • wie man Verwaltungsentscheidungen auf der Grundlage von Bundes-, Landes- und kommunalem Ortsrecht erarbeitet und begründet
  • wie man die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und Möglichkeiten zur Fehler-beseitigung prüft
  • wie man Vorgänge zur Erhebung von Abgaben und Entgelten sowie zur Einziehung privatrechtlicher Einnahmen bearbeitet
  • wie man Bürger und Organisationen berät und Verwaltungsaufgaben dienstleistungs- und kundenorientiert sowie nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit erledigt
  • wie man Material und langlebige Wirtschaftsgüter nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten beschafft
  • wie man Arbeitsprozesse im eigenen Aufgabenbereich plant und organisiert
  • wie man Vorgänge unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationssysteme beschafft
  • wie man Personalangelegenheiten bearbeitet und Entgelte berechnet
  • wie man bei der Aufstellung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen mitwirkt und Zahlungsvorgänge bearbeitet
 

Blockzeiten VA

Zur Zeit gelten die folgenden Blockzeiten:
 
Schuljahr 2019/2020
  • Grundstufe 02.12.2019 - 20.03.2020
  • Fachstufe 1 23.03.2020 - 15.07.2020
  • Fachstufe 2 15.08.2019 - 29.11.2019
 
Schuljahr 2020/2021
  • Grundstufe 07.12.2020 - 26.03.2021
  • Fachstufe 1 12.04.2021 - 21.07.2021
  • Fachstufe 2 27.08.2020 - 04.12.2020
 
Schuljahr 2021/2022
  • Grundstufe 13.12.2021 - 01.04.2022
  • Fachstufe 1 20.04.2022 - 13.07.2022
  • Fachstufe 2 02.09.2021 - 10.12.2021
 
 
Schuljahr 2022/2023
  • Grundstufe 05.12.2022 - 24.03.2023
  • Fachstufe 1 12.04.2023 - 05.07.2023
  • Fachstufe 2 25.08.2022 - 02.12.2022
 
Schuljahr 2023/2024
  • Grundstufe 27.11.2023 - 08.03.2024
  • Fachstufe 1 11.03.2024 - 21.06.2024
  • Fachstufe 2 17.08.2023 - 24.11.2023
   
Schuljahr 2024/2025
  • Grundstufe 18.11.2024 - 07.03.2024
  • Fachstufe 1 10.03.2025 - 02.07.2025
  • Fachstufe 2 05.08.2024 - 15.11.2024
 
Schuljahr 2025/2026
  • Grundstufe 24.11.2025 - 13.03.2026
  • Fachstufe 1 16.03.2026 - 01.07.2026
  • Fachstufe 2 14.08.2025 - 21.11.2025
   
Schuljahr 2026/2027
  • Grundstufe 23.11.2026 - 19.03.2027
  • Fachstufe 1 05.04.2027 - 07.07.2027
  • Fachstufe 2 13.08.2026 - 20.11.2026
 
Schuljahr 2027/2028
  • Grundstufe 06.12.2027 - 24.03.2028
  • Fachstufe 1 27.03.2028 - 19.07.2028
  • Fachstufe 2 19.08.2027 - 03.12.2027
 
 
Schuljahr 2028/2029
  • Grundstufe 04.12.2028 - 16.03.2029
  • Fachstufe 1 04.04.2029 - 18.07.2029
  • Fachstufe 2 31.08.2028 - 01.12.2028
 
Schuljahr 2029/2030
  • Grundstufe 10.12.2029 - 22.03.2030
  • Fachstufe 1 25.03.2029 - 10.07.2030
  • Fachstufe 2 30.08.2029 - 07.12.2029
   

 


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Anmeldung

Die Anmeldung zur Berufsschule ist grundsätzlich an keine Frist gebunden. Voraussetzung ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb.

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