FOS12 - Wirtschaft

Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung Klasse 12

Die FOS Wirtschaft und Verwaltung bietet Schülerinnen und Schülern die Chance, auch ohne erweiterten Sek I - Abschluss die Fachhochschulreife zu erlangen.
 
Die Klasse 12 der Fachoberschule schließt mit einer schriftlichen Abschlussprüfung in den drei allgemeinbildenden Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik sowie in einem breufsbezogenen Fach (je nach Schwerpunkt) ab. Darüber hinaus kann in bis zu zwei Fächern (in Ausnahmefällen in bis zu drei Fächern) eine mündliche Prüfung erfolgen.
 
Schülerinnen und Schüler ausländischer Herkunft können unter bestimmten Voraussetzungen die Prüfung im Fach Englisch durch eine Prüfung in ihrer Muttersprache ersetzen. Ein entsprechender Antrag muss zu Beginn des Schuljahres gestellt werden.
 
Das Anmeldeformular finden Sie hier!  onlineanmeldung  
  

Ziel

Abschlüsse und Berechtigungen

Der erfolgreiche Besuch der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung führt zur Fachhochschulreife. 
Diese ermöglicht den Absolventen 
  • den Zugang zum Studium beliebiger Fachrichtungen an jeder Fachhochschule in   Deutschland,
  • den Einstieg in den gehobenen Dienst bei Behörden,
  • den Einstieg in die Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr,
  • in der freien Wirtschaft je nach Leistung zum Beispiel den Einstieg in den mittleren Führungsbereich von Kaufhauskonzernen (z. B. Substitutenausbildung),
  • den Zugang zur Berufsoberschule Wirtschaft, die in einem Jahr zur fachgebundenen Hochschulreife führt,
  • den Zugang zur Klasse 12 des Fachgymnasiums Wirtschaft, das in zwei Jahren zur allgemeinen Hochschulreife führt (Voraussetzung: es wurde bereits vier Jahre eine zweite Fremdsprache erlernt).

Voraussetzungen

Eingangsvoraussetzungen

Die Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss erworben haben und
  • aus der Klasse 11 der Fachoberschule Wirtschaft in die Klasse 12 der FOS Wirtschaft und Verwaltung versetzt worden sind oder 
  • eine Berufsausbildung im Bereich Wirtschaft und Verwaltung abgeschlossen haben oder 
  • die Berufsfachschule Wirtschaft in Verbindung mit einem anschließenden Praktikum absolviert haben oder 
  • eine mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit im Bereich Wirtschaft und Verwaltung nachweisen können. 
 

Unterricht

Stundentafel

Der Unterricht in der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung gliedert sich in den allgemeinbildenden Lernbereich und den berufsbezogenen Lernbereich.

Fächer Stunden pro Woche
Allgemeinbildender Lernbereich, alle Schwerpunkte: Vollzeit Abenform
Deutsch 4 2
Englisch 4 2
Mathematik 4 2
Politik 2 1
Religion 2 -
Naturwissenschaft 2 1
Sport 2 -
     
Berufsbezogener Lernbereich, Schwerpunkt Wirtschaft:    
Projekte planen, durchführen und auswerten 2,5 4
Marktorientierte Absatzentscheidungen unter Einsatz kaufmännischer Steuerungsinstrumente treffen 2,5 1
Betriebliche Leistungen kundenorientiert erstellen und dokumentieren 2,5 1
Ergebnisse wirtschaftspolitischer Entscheidungs-
prozesse nationaler und internationaler Akteure beurteilen
 2  
Datenbankmanagmentsysteme und Tabellenkalkulationsprogramme anwenden 2  
     
Berufsbezogener Lernbereich, Schwerpunkt Verwaltung:    
Staats- und Verwaltungskunde 4 2
Rechtslehre 4 2
Volkswirtschaft 2 1
Informationsverarbeitung 2 1
 
 
 

Prüfung

Abschlussprüfung

Die schriftliche Prüfung an der Fachoberschule besteht aus jeweils einer Klausurarbeit

1.    Im Fach Deutsch
2.    Im Fach Englisch
3.    Im Fach Mathematik und 
4.    Aus dem berufsbezogenen Lernbereich.

Das berufsbezogene Fach ist im Schwerpunkt Wirtschaft das Fach Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen / Controlling und im Schwerpunkt Verwaltung eines der Fächer Staats- und Verwaltungskunde oder Rechtspflege. 
Darüber hinaus kann in bis zu zwei Fächern (in Ausnahmefällen in bis zu drei Fächern) eine mündliche Prüfung erfolgen. Die mündliche Prüfung kann sich auf alle Fächer der Stundentafel beziehen.
Schülerinnen und Schüler ausländischer Herkunft können unter bestimmten Voraussetzungen die Prüfung im Fach Englisch durch eine Prüfung in ihrer Muttersprache ersetzen. Ein entsprechender Antrag muss zu Beginn des Schuljahres gestellt werden.
 
 

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