Schulvorstand
Der Schulvorstand der BBS 1 Aurich
Im Schulvorstand der BBS 1 Aurich arbeiten Schüler, Eltern, Bildungspartner und Lehrkräfte vertrauensvoll zusammen.

Der Schulvorstand entscheidet über
- die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf die Eigenverantwortlichkeit eingeräumten Entscheidungsspielräume
- den Plan über die Verwendung von Haushaltsmitteln und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters
- die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle des Schulleiters, des Stellvertretenden Schulleiters sowie anderer Beförderungsstellen (nach § 52 Abs. 3 Satz 2 NSchG)
- die Ausgestaltung der Stundentafel
- Schulpartnerschaften
- Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22 NSchG)
- Grundsätze für
a) die Durchführung von Projektwochen
b) dieWerbung und das Sponsoring der Schule
c) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG
- Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und die Schulordnung
(Auszug aus § 38 a NSchG )